Informationen zur digitalen Bescheinigung von Versuchspersonenstunden

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Veröffentlichungsdatum

16. Oktober 2024

Allgemeine Informationen zu Versuchspersonenstunden

Während des Bachelorstudiums müssen Psychologiestudierende bis zur Abgabe der Bachelorarbeit insgesamt 30 Stunden als Versuchsperson im Rahmen von empirisch-psychologischen Untersuchungen, die am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie durchgeführt werden, absolvieren. Diese Vorgabe stammt aus der Prüfungs- und Studienordnung (§10 Abs. 3) und ist ebenfalls dem Modulhandbuch zu entnehmen (B.Psy.003: Versuchspersonenstunden).

Ab dem Wintersemester 2024/25 erfolgt die Bescheinigung von Versuchspersonenstunden in digitaler Form. Versuchspersonenstunden, die zuvor bereits in anderer Form bescheinigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Erstellung der digitalen Bescheinigungen erfolgt einheitlich, so dass alle Bescheinigungen dem folgenden Muster entsprechen:

Die digitalen Versuchspersonenbescheinigungen werden in der Regel nach Abschluss einer Datenerhebung erstellt und automatisiert per E-Mail an alle Teilnehmer:innen versendet. Bitte verändern Sie die Dateinamen der Ihnen zugeschickten Bescheinigungen nach Möglichkeit nicht, da dies den späteren Prüfprozess erschwert.

Anerkennung geleisteter Versuchspersonenstunden

Die Prüfung und Anerkennung geleisteter Versuchspersonenstunden erfolgt im Rahmen des Moduls B.Psy.003 durch den Modulverantwortlichen (Dr. Thorsten Albrecht). Da die digitalen Bescheinigungen über abgeleistete Versuchspersonenstunden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zentral gespeichert werden, erfolgt hier die Anerkennung über einen Upload der Bescheinigungen unter folgendem Link:

Bescheinigungsupload

Achtung: Bitte laden sie Ihre Bescheinigungen in Form mehrerer PDF-Dateien erst dann hoch, wenn Sie alle 30 Versuchspersonenstunden absolviert haben. Sie können über den obigen Link problemlos mehrere PDF-Dateien gleichzeitig hochladen.

Anerkennung älterer Bescheinigungen und Stundenzettel

Die Uploadfunktion steht sowohl für alle Bescheinigungen zur Verfügung, also auch für eingescannte VP-Stundenzettel und ältere digitale Bescheinigungen. Laden sie diese bitte zusammen mit ihren neuen Bescheinigungen hoch, sobald sie alle 30 Versuchspersonenstunden absolviert haben.

Zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Bescheinigung geleisteter Versuchspersonenstunden müssen jeweils folgende personenbezogene Daten erfasst werden:

  1. E-Mailadresse
  2. Vor- und Nachname
  3. Matrikelnummer

Die erhobenen Daten werden von den für die jeweilige Untersuchung verantwortlichen Abteilungen bzw. Arbeitsgruppen verwaltet und unterliegen den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen hierzu erhalten Versuchspersonen direkt im Rahmen der jeweiligen Untersuchung. Die Daten werden bei der Erstellung maschinell verarbeitet, aber nicht gespeichert. Die digitalen Bescheinigungen werden nach dem Versand ebenfalls nicht gespeichert.

Fragen und Probleme

Bei Fragen und Problemen zu Bescheinigungen für eine spezifische Untersuchung, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Abteilung. Die jeweiligen Kontaktadressen werden auf den Bescheinigungen direkt ausgewiesen. Für generelle Fragen zur Anerkennung von Versuchspersonenstunden oder bei technischen Problemen mit dem Bescheinigungsupload wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Albrecht.